Ergänzungen zur letzten Ausgabe

In dem Strafverfahren um Kirchenasyl liegt der Volltext des den Freispruch bestätigenden Urteils des BayObLG vom 25.2.2022 (Az 201 StRR 95/21) jetzt vor. Zum Urteil des EuGH vom 3.3.2022 (Rs. C-409/20) zur Auslegung der EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG wurde angemerkt, dass die Betroffene laut EuGH legal einreiste (Rz. 17 des Urteils), obwohl sie vermutlich schon dann vorhatte, länger als erlaubt zu bleiben (Rz. 21 des Urteils). Außerdem gibt es Spanien anscheinend keine Inländerdiskriminierung bei Anwendung des EU-Freizügigkeitsrechts (Rz. 16, 17, 20 des Urteils), mehr Details über die spanische Rechtslage und -praxis können einem noch anhängigen Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH (verb. Rs. C-451/19 u. C-532/19) entnommen werden, in dem der Generalanwalt seine Schlussanträge am 13. Januar 2022 gestellt hat. Danach scheint die überschießende Umsetzung von EU-Recht im Einzelfall auch Nachteile für Betroffene haben zu können, was aber in der spanischen Praxis umstritten zu sein scheint (Schlussanträge Rz. 26).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871