Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60c Abs. 7 AufenthG

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg führt in seinem Beschluss vom 21. September 2021 (Az. 6 S 24/21) zur Regelung des § 60c Abs. 7 AufenthG aus, dass diese Bestimmung solche Fälle betreffe, in denen die Klärung der Identität trotz innerhalb der Frist des § 60c Abs. 2 Nr. 3 AufenthG von dem Ausländer ergriffener erforderlicher und zumutbarer Maßnahmen für die Identitätsklärung auch nach Fristablauf nicht herbeigeführt werden konnte. Der Ausländer habe in diesem Fall lediglich Anspruch auf eine Ermessensentscheidung, bei der die Ausländerbehörde zwischen dem öffentlichen Aufenthaltsbeendigungsinteresse und dem privaten und öffentlichen Aufenthaltssicherungsinteresse abzuwägen habe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871