EuGH-Generalanwalt zu Hafenstaatskontrollen

EuGH-Generalanwalt Rantos hat in dem Verfahren um italienische Hafenstaatskontrollen von privaten Seenotrettungsschiffen in seinen Schlussanträgen vom 22. Februar 2022 (Rs. C-14/21 und C-15/21) argumentiert, dass private Schiffe, mit denen regelmäßig Such- und Rettungseinsätze auf See durchgeführt würden, vom Hafenstaat einer Kontrolle unterzogen werden könnten, ob sie internationalen Normen entsprechen. Dabei seien diejenigen Vorschriften anwendbar, die in Hinblick auf die mit ihnen tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten anwendbar seien und nicht lediglich die Vorschriften, die auf Tätigkeiten anwendbar seien, für die das Schiff klassifiziert wurde. Die bloße Tatsache, dass ein Schiff systematisch zur Seenotrettung zum Einsatz komme, entbinde dieses Schiff nicht von der Beachtung der nach dem Völkerrecht oder dem Unionsrecht für es geltenden Anforderungen. Der Gerichtshof ist an die Ansichten des Generalanwalts nicht gebunden, folgt ihnen aber häufig. Der EuGH hat hierzu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871