Haftaussetzung bei Verstoß gegen Beschleunigungsgebot

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 10. April 2025 (Az. XIII ZB 12/25) den Vollzug von Abschiebungshaft in einem Verfahren einstweilen ausgesetzt, in dem die beteiligten bayerischen Behörden offensichtlich gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verstoßen haben. In dem Beschluss, der im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 64 Abs. 3 FamFG erging, heißt es, dass das bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen die Beschaffung von Passersatzpapieren erst Mitte März 2025 eingeleitet habe, obwohl es bereits Mitte Dezember 2024 ein entsprechendes Amtshilfeersuchen der zuständigen Ausländerbehörde erhalten habe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871