Der Schwerpunkt der Woche liegt im Asylverfahrensrecht, wo es um die Bindung an eine ausländische Asylentscheidung, die Dublin-Zuständigkeit bei nachgeborenen Kindern, eine ermessensfehlerhafte Aussetzung der Vollziehung, die Europarechtskonformität des deutschen Zweitantragsverfahrens und die Menschenrechtslage in Rumänien geht. Außerdem verstößt die Türkei gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und erklärt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Voraussetzungen eines schwerwiegenden Ausweisungsinteresses.