Das Landgericht Coburg kümmert sich in dieser Woche um die Inhaftierung von Abschiebungshaftgefangenen in einer ehemaligen Justizvollzugsanstalt, der Europäische Gerichtshof immerhin mal um eines der vom Verwaltungsgericht Wiesbaden initiierten Vorabentscheidungsverfahren, das Bundesverwaltungsgericht um die Wählbarkeit in einen Integrationsbeirat und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hoffentlich abschließend um die gerichtliche Zuständigkeit für ausländerrechtliche Durchsuchungsanordnungen. Außerdem sei auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1999 hingewiesen, der in Hinblick auf das bevorstehende Chancen-Aufenthaltsrecht erneut relevant geworden ist.