Kein Elternnachzug nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes

Wird ein deutsches Kind, zu dem der Elternnachzug im Wege der Familienzusammenführung beantragt wurde, während des Visumsverfahrens der Eltern volljährig, entfällt der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, meint das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 22. März 2023 (Az. 21 K 134/22 V). Anders als beim Kindernachzug nach § 32 AufenthG reiche eine Antragstellung der Eltern vor Erreichen der Volljährigkeit des Kindes nicht aus, um den Anspruch zu erhalten, sondern müsse die Minderjährigkeit noch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorliegen. Aus der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG ergebe sich ebenfalls nichts anderes. Den Betroffenen stehe stattdessen grundsätzlich die Möglichkeit offen, ihr Nachzugsbegehren während der Minderjährigkeit des Kindes mithilfe einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO rechtzeitig vor Erreichen der Volljährigkeit durchzusetzen.

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ISSN 2943-2871