Keine Dublin-Überstellungen syrischer Schutzsuchender aus den Niederlanden nach Dänemark

In zwei Entscheidungen vom 6. Juli 2022 (Az. 202106573/1 und 202105784/1) hat der niederländische Staatsrat (Raad van State) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Dublin-Überstellungen aus den Niederlanden stattfinden dürfen, und dass diese Voraussetzungen für syrische Schutzsuchende derzeit nicht erfüllt seien, wenn es um Überstellungen nach Dänemark gehe. Danach sei eine Dublin-Überstellung besonders begründungsbedürftig, wenn sich die Schutzpolitik in einem anderen Dublin-Mitgliedstaat „offenkundig und grundlegend“ von der Schutzpolitik der Niederlande unterscheide, so dass von vornherein feststehe, dass der Betroffene in den Niederlanden grundsätzlich internationalen Schutz erhalte, während er in dem anderen Mitgliedstaat keinen solchen Schutz erhalte. Das höchste nationale Asylgericht des anderen Mitgliedstaates dürfe die dort geltende Schutzpolitik außerdem nicht ablehnen. Im Fall einer Dublin-Überstellung syrischer Schutzsuchender nach Dänemark führten diese Maßstäbe dazu, so der Staatsrat, dass die niederländische Behörden näher begründen müssten, dass die dänischen Behörden ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen würden: Dänische Behörden und Gerichte würden die syrische Hauptstadt Damaskus als sicheres Gebiet betrachten, während Syrer in den Niederlanden im Prinzip weiterhin internationalen Schutz genießen würden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871