Keine erneute Tatsachenrevision zu Italien

Im HRRF-Newsletter Nr. 117 wurde über den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München vom 27. September 2023 (Az. 24 B 22.30953) berichtet, in dem das Gericht die Tatsachenrevision zum Bundesverwaltungsgericht gemäß § 78 Abs. 8 AsylG in einem Verfahren zugelassen hatte, das die Aufnahmesituation anerkannter Schutzberechtigter in Italien betrifft. Laut Auskünften der Pressestellen des Bundesverwaltungsgerichts und des VGH München vom 16. November 2023 wurde in dem Verfahren keine Revision eingelegt und ist der Beschluss des VGH somit rechtskräftig geworden.

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ISSN 2943-2871