Keine Fluchtgefahr bei Abschiebungsanordnung

Das Landgericht Paderborn weist in seinem Beschluss vom 22. August 2024 (Az. 5 T 155/24) darauf hin, dass bei der Anordnung von Überstellungshaft die Annahme einer Fluchtgefahr gemäß § 62 Abs. 3a Nr. 3 AufenthG schon dem Wortlaut der Norm nach zwingend voraussetzt, dass dem Ausländer eine Ausreisefrist eingeräumt wurde. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Dublin-Fällen eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG erlassen habe, dann werde dem Ausländer gerade keine Ausreisefrist gesetzt, so dass eine Inhaftierung nicht auf eine Fluchtgefahr wegen des Verstreichens einer Ausreisefrist gestützt werden könne.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • Links zur GEAS-Reform

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871