Keine Haftung für Abschiebungskosten bei rechtswidriger Abschiebung

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 22. Februar 2023 (Az. 21 K 5877/16) festgehalten, dass ein Anspruch der Ausländerbehörde auf Erstattung der Kosten einer Abschiebung gemäß § 66 Abs. 1 AufenthG und § 67 Abs. 1 und 3 AufenthG nur besteht, wenn die Abschiebung rechtmäßig erfolgt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hafte der Ausländer für die Kosten einer Abschiebung nur, wenn die zu ihrer Durchsetzung ergriffenen Amtshandlungen und Maßnahmen ihn nicht in seinen Rechten verletzen. Folglich könnten nur die Kosten einer rechtmäßigen Abschiebung geltend gemacht werden, deren Rechtmäßigkeit aus der behördlichen Sicht bei ihrer Durchführung zu beurteilen sei. Im entschiedenen Verfahren hatte die Ausländerbehörde den Zielstaat der Abschiebung nicht durch Verwaltungsakt bestimmt, sondern lediglich die Abschiebung in den „Herkunftsstaat“ des Klägers angedroht, was das Verwaltungsgericht für nicht ausreichend hielt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871