Das Verwaltungsgericht Düsseldorf geht in seinem Beschluss vom 22. März 2024 (Az. 14 L 485/24.A) davon aus, dass Asylsystem und Aufnahmebedingungen in Lettland für Dublin-Rückkehrer keine systemischen Mängel aufweisen. In Lettland existiere ein rechtsstaatliches Asylverfahren mit gerichtlicher Beschwerdemöglichkeit und gebe es keine greifbaren Anhaltpunkte dafür, dass Dublin-Rückkehrern eine menschenunwürdige Behandlung drohen würde. Wenngleich von Pushbacks an den lettischen Grenzen berichtet würde, so gebe es doch keine Erkenntnisse, dass auch Dublin-Rückkehrer von diesen Regelungen und Praktiken betroffen sein könnten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig sieht das in seinem Beschluss vom 6. Oktober 2023 (Az. 2 B 217/23) übrigens ganz anders.
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