Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Fristverlängerungsantrag

Ist die Begründung einer Rechtsbeschwerde gegen Abschiebungshaft nicht innerhalb der Begründungsfrist möglich, weil dem Prozessbevollmächtigten des Betroffenen die Gerichtsakten nicht rechtzeitig übersandt wurden, ist eine anschließende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur möglich, wenn rechtzeitig ein Fristverlängerungsantrag gestellt wurde, so der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021 (Az. XIII ZB 138/19). Die Versäumung einer Frist sei verschuldet, wenn sie verlängert werden könne und ein Verlängerungsantrag nicht gestellt worden sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871