Homosexuellen droht in Ägypten landesweit die Gefahr von Verfolgung und Verhaftung, ohne dass es eine innerstaatliche Fluchtalternative gibt, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 12 K 2022/25.A). Homosexuelle Männer würden immer wieder Opfer staatlicher Verfolgung, außerdem sei der ägyptische Staat nicht willens, Menschen mit anderer sexueller Orientierung vor den zunehmenden Angriffen nichtstaatlicher Akteure zu schützen.
Selbst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat sich im September 2024 in seiner Länderkurzinformation Ägypten kritisch zur Situation von LGBTIQ-Personen in Ägypten geäußert; an der Ablehnung des Asylantrags des Klägers in diesem Verfahren hat der Bericht das Bundesamt aber offensichtlich nicht gehindert.
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