Einem nach Erledigung als Feststellungsantrag weiterverfolgten Haftaufhebungsantrag steht die materielle Rechtskraft der Entscheidung des Landgerichts über die Beschwerde gegen die Haftanordnung nicht entgegen, wenn darin nicht über einen Feststellungantrag entschieden wurde, sagt der Bundesgerichtshof in einem weiteren Beschluss vom 20. Februar 2024 (Az. XIII ZB 42/21).
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