Eine Entscheidung des UN-Kinderrechtsausschusses aus dem Mai 2024 erläutert die menschenrechtlichen Anforderungen an die Altersfeststellung am Beispiel des Dublin-Verfahrens: Bloße Plausibilitätsannahmen sind unzureichend und die Altersfeststellung muss zeitnah, kindgerecht, geschlechtersensibel und kulturell angemessen erfolgen. Im Zweifel muss die Vermutung der Minderjährigkeit gelten. Ein aktueller Beitrag im HRRF-Blog beschäftigt sich mit dieser Entscheidung.

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