Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) berichtet in einer Pressemitteilung vom 26. November 2025 über drei neue Klagen, die vor deutschen Verwaltungsgerichten gegen Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen eingereicht wurden. Gemeinsam mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), dem European Network against Racism (ENAR) und Equal Rights Beyond Borders wird vor den Verwaltungsgerichten München und Stuttgart geklagt, Ziel der Klagen ist es, rechtswidrige Grenzkontrollen an den deutschen EU-Binnengrenzen zu beenden, die dem Prinzip der Freizügigkeit widersprächen und in der Praxis oft diskriminierend seien.
Es ist ja nicht so, dass nicht sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Verwaltungsgerichtshof München schon einmal entschieden hätten, dass solche Grenzkontrollen europarechtswidrig waren und sind. Es ist nur eben so, dass sich die „Politik“, d.h. die Bundesregierung, um die Rechtswidrigkeit solcher Grenzkontrollen so richtig nicht zu scheren scheint, und dass strategische Prozessführung dann auch an ihre Grenzen kommt – jedenfalls bislang.


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