Das Bundesverfassungsgericht hat in einer umfangreichen Pressemitteilung vom 2. August 2024 sowie im Volltext die Begründung seines Eilbeschlusses vom 28. Juni 2024 (Az. 2 BvQ 49/24) veröffentlicht, in dem es eine Auslieferung nach Ungarn untersagt hatte (siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 152).
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