Nichtverlängerung ist keine Ablehnung

Wenn ein EU-Mitgliedstaat subsidiären Schutz zunächst gewährt, die Gewährung aber später nicht verlängert, dann stellt die Ablehnung der Verlängerung keine „Ablehnung“ eines Antrags auf internationalen Schutz im Sinne von Art. 18 Abs. 1 Buchst. d) Dublin-III-Verordnung dar, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. Oktober 2025 (Rs. C-790/23). Vielmehr bedeute das Vorliegen dieser Nichtverlängerung oder Nichterneuerung zwangsläufig, dass dem Antrag in einem früheren Stadium stattgegeben worden sei, auch wenn diese Stattgabe vorübergehender Natur gewesen sei.

Die Entscheidung hat zur Folge, dass ein Dublin-Staat, der internationalen Schutz zunächst gewährt, die Schutzgewährung aber später einstellt, betroffene Drittstaatsangehörige jedenfalls nicht gemäß Art. 18 Abs. 1 Buchst. d) Dublin-III-VO wieder aufnehmen muss, wenn diese in einem anderen Dublin-Staat einen neuen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben. Vielmehr ist Art. 12 Abs. 4 Dublin-III-VO anwendbar, wonach ein Dublin-Staat, der einem Drittstaatsangehörigen in der Vergangenheit einen Aufenthaltstitel erteilt hat, für die Prüfung eines später gestellten Asylantrags zuständig ist, sofern der Aufenthaltstitel nicht vor mehr als zwei Jahren abgelaufen ist.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871