Im Mai 2025 wurde hier über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München berichtet, wonach eine Aufenthaltsgestattung auch im Dublin-Überstellungsverfahren erst mit der tatsächlichen Überstellung erlischt, und nicht etwa schon mit dem Erlass einer Abschiebungsanordnung. Dieses Urteil, und einige Parallelurteile des Verwaltungsgerichtshofs, sind mittlerweile offenbar rechtskräftig geworden.
Der Bayerische Flüchtlingsrat erklärt auf seiner Website, was das bedeutet und warum man auf eine Aufenthaltsgestattung klagen sollte.
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