Einem Bericht im österreichischen Standard vom 25. Januar 2025 zufolge will die österreichische FPÖ in den laufenden Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP zur Bildung einer neuen Bundesregierung durchsetzen, dass Österreich Entscheidungen internationaler Gerichtshöfe nicht „blind“ befolgt, sondern dass die Entscheidungen „mit Augenmerk auf die Interessen der Österreicher“ ausgelegt werden. „Im Einzelfall“ sollten Entscheidungen internationaler Gerichte auch nicht umgesetzt werden, wobei als Beispiel ein „genereller Verfolgungsgrund für afghanische Frauen“ angeführt werde; damit ist sicherlich das EuGH-Urteil vom 4. Oktober 2024 (Rs. C-608/22, C-609/22) gemeint (siehe dazu HRRF-Newsletter Nr. 166).
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