Nachdem mehrere Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin den Eilanträgen einer Reihe afghanischer Staatsbürger auf Visumerteilung im Kontext von Afghanistan-Aufnahmezusagen überwiegend stattgegeben hatten (siehe unten), hat die Bundesregierung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt und dort jetzt einem Medienbericht vom 31. Juli 2025 zufolge in jedenfalls einem Verfahren einen Aufschub erhalten. Das Oberverwaltungsgericht hat dem Bericht zufolge einen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 2025 einstweilen ausgesetzt, um zu verhindern, dass vor einer im Laufe des Monats Augusts erwarteten endgültigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts „Fakten geschaffen würden“.
Schreibe einen Kommentar