OVG Münster lässt immer noch Prüfung vermissen

In zehn weiteren Verfahren (Beschlüsse vom 7. November 2023, Az. 1 B 29.23, vom 8. November 2023, Az. 1 B 23.23, 1 B 27.23 und 1 B 32.23 und vom 13. November 2023, Az. 1 B 26.23, 1 B 28.23, 1 B 30.23, 1 B 33.23, 1 B 36.23 und 1 B 39.23) hat das Bundesverwaltungsgericht Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben, in denen es um die Rechtmäßigkeit von Unzulässigkeitsentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ging, die aufgrund einer Dublin-Zuständigkeit Italiens ergangen waren. Das OVG war wegen des italienischen Dublin-Annahmestopps von einem Zuständigkeitsübergang auf Deutschland ausgegangen, das fand das BVerwG verfahrensfehlerhaft und hat die Verfahren gemäß § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG Münster zurückverwiesen. Siehe dazu ausführlich auch im HRRF-Newsletter Nr. 125.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Links zur GEAS-Reform

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871