Das Verwaltungsgericht Hamburg stellt in seinem Urteil vom 16. Juli 2024 (Az. 10 A 4659/21), in dem es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine zum Christentum konvertierte Iranerin verpflichtet hat, unter anderem auf die „robusten Bibelkenntnisse“ der Betroffenen ab. Die Klägerin habe neben ihren Lieblings-Bibelstellen auch die Bedeutung der Trinität und Jesu Tod und Gottes Liebe erläutern können, insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema Vergebung, ebenso seien ihr Inhalt und Zeitpunkt der wichtigsten christlichen Feste geläufig gewesen und habe sie es verstanden, Unterschiede zwischen den verschiedenen Konfessionen der christlichen Religionen darzustellen.
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