Rückkehr nach Italien für alleinstehende Erwachsene möglich

Alleinstehenden Erwachsenen ohne individuelle Risikofaktoren, die in Italien als Schutzberechtigte anerkannt wurden, droht bei einer Rückkehr dorthin keine mit Art. 4 GRCh unvereinbare Aufnahmesituation, behauptet das Oberverwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil vom 27. März 2023 (Az. 13 A 10948/22.OVG). Es drohe zwar Obdachlosigkeit im Sinne einer dauerhaften Wohnungslosigkeit, was für sich genommen aber weder notwendige noch hinreichende Bedingung für die Annahme einer mit Art. 4 GRCh unvereinbaren Aufnahmesituation im Sinne einer extremen materiellen Not darstelle. In einer solchen Situation der Obdachlosigkeit erhielten anerkannt Schutzberechtigte in Italien, jedenfalls soweit alleinstehende Erwachsene ohne individuelle Sonderrisikofaktoren betroffen seien, nämlich eine noch hinreichende Unterstützung zur Befriedigung ihrer elementarsten Grundbedürfnisse, etwa auch durch ein breites Angebot einer Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen, die entsprechende Unterstützung und Hilfeleistungen anböten. Darüber hinaus gebe landesweit auch eine Anzahl an informellen Siedlungen, in denen es jedenfalls möglich sei, einen hinreichenden Schutz vor extremen Witterungsverhältnissen zu finden. Außerdem stünde Betroffenen ungeachtet all dessen auch die zumutbare Möglichkeit offen, ihre eigene Situation etwa durch die Aufnahme einer Beschäftigung aktiv zu verbessern. Das OVG hat immerhin die Tatsachenrevision zum Bundesverwaltungsgericht gemäß § 78 Abs. 8 AsylG zugelassen, weil seine Einschätzung der Aufnahmesituation in Italien von der des OVG Münster abweicht, und hat zu seiner Entscheidung auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871