Rücknahme der Zuerkennung des subsidiären Schutzes erfordert Einzelfallprüfung

Die Rücknahme der Zuerkennung des subsidiären Schutzes nach § 73b Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AsylG setzt eine gegenwärtige, konkrete und schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland voraus, die im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu ermitteln sei, so der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 21. Januar 2022 (Az. A 4 S 108/22). Dies ergebe sich aus den Auslegungsvorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 17 Abs. 1 lit. b der EU-Qualifikationsrichtlinie (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylG), hinter denen die Anforderungen bei Art. 17 Abs. 1 lit. d EU-Qualifikationsrichtlinie (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AsylG) nicht zurückbleiben könnten. Somit sei eine ähnliche Gefahrenprognose anzustellen wie etwa im Rahmen einer Ausweisung, die sich deshalb auch nicht automatisch nach rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder dem Ende des Strafvollzugs erübrige. Dementsprechend könne das Vorliegen etwa nur einer „abstrakten“ oder „generellen“ Gefahr für einen Ausschluss des subsidiären Schutzes nicht genügen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871