Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen beschäftigt sich in seinem Beschluss vom 24. Juni 2021 (Az. 3 A 891/18.A) auf 37 Seiten mit den aus § 78 Abs. 3 AsylG folgenden Anforderungen an die Zulassung der Berufung im Asylprozess, in dem Verfahren selbst ging es um die Situation von Ahmadiyya in Pakistan. Das OVG erläutert zum einen die Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG), zum anderen die an die Annahme eines Verfahrensfehlers in Gestalt der Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG) zu stellenden Anforderungen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871