Sea-Watch ist mit seiner Klage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex auf Zugang zu Dokumenten über eine Frontex-Operation im zentralen Mittelmeer am 30. Juli 2021 zwar weitgehend gescheitert, hat vor dem Gericht der Europäischen Union jedoch einen Teilerfolg erzielt. In seinem Urteil vom 24. April 2024 (Rs. T-205/22) entschied das Gericht, dass die Weigerung von Frontex, die von Sea-Watch auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission angeforderten Dokumente herauszugeben, im Prinzip rechtmäßig sei, weil Frontex Gründe der öffentlichen Sicherheit anführen könne. Frontex sei in seiner Entscheidung allerdings auf eine Reihe von Fotografien nicht eingegangen, die Sea-Watch ebenso angefordert habe, deswegen sei die Entscheidung von Frontex, keinen Zugang zu gewähren, in Hinblick auf diese Fotografien aufzuheben. Das Gericht hat zu seiner Entscheidung auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Schreibe einen Kommentar