Sicherer Herkunftsstaat – ja, aber

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof argumentiert in seinen Schlussanträgen vom 10. April 2025 (Rs. C-758/24 u. C-759/24), dass die Bestimmung eines Herkunftsstaats als sicherer Herkunftsstaat in einem EU-Mitgliedstaat durch eine Dokumentation der der Bestimmung zugrundeliegenden Informationsquellen begleitet werden muss, die es nationalen Gerichten ermöglicht, die Rechtmäßigkeit der Bestimmung nachzuprüfen. Sofern der nationale Gesetzgeber diese Informationsquellen nicht offenlege, könnten nationale Gerichte die Rechtmäßigkeit einer solchen Bestimmung auf der Grundlage von Informationsquellen prüfen, die sie in Übereinstimmung mit der EU-Asylverfahrensrichtlinie selbst zusammengetragen hätten. Außerdem solle es möglich sein, so der Generalanwalt, einen Herkunftsstaat nur für bestimmte Personengruppen als sicher zu bestimmen, sofern nur die rechtliche und politische Situation des Herkunftsstaats grundsätzlich durch ein demokratisches Regime charakterisiert sei. Der Europäische Gerichtshof hat zu den Schlussanträgen auch eine Pressemitteilung veröffentlicht; in dem Verfahren geht es um die Bestimmung von Bangladesch als sicheren Herkunftsstaat durch den italienischen Gesetzgeber.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871