Sicherer Herkunftsstaat – ja, aber

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof argumentiert in seinen Schlussanträgen vom 10. April 2025 (Rs. C-758/24 u. C-759/24), dass die Bestimmung eines Herkunftsstaats als sicherer Herkunftsstaat in einem EU-Mitgliedstaat durch eine Dokumentation der der Bestimmung zugrundeliegenden Informationsquellen begleitet werden muss, die es nationalen Gerichten ermöglicht, die Rechtmäßigkeit der Bestimmung nachzuprüfen. Sofern der nationale Gesetzgeber diese Informationsquellen nicht offenlege, könnten nationale Gerichte die Rechtmäßigkeit einer solchen Bestimmung auf der Grundlage von Informationsquellen prüfen, die sie in Übereinstimmung mit der EU-Asylverfahrensrichtlinie selbst zusammengetragen hätten. Außerdem solle es möglich sein, so der Generalanwalt, einen Herkunftsstaat nur für bestimmte Personengruppen als sicher zu bestimmen, sofern nur die rechtliche und politische Situation des Herkunftsstaats grundsätzlich durch ein demokratisches Regime charakterisiert sei. Der Europäische Gerichtshof hat zu den Schlussanträgen auch eine Pressemitteilung veröffentlicht; in dem Verfahren geht es um die Bestimmung von Bangladesch als sicheren Herkunftsstaat durch den italienischen Gesetzgeber.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871