Der Paritätische Gesamtverband und Pro Asyl berichten am 24. bzw. 26. Februar 2025 ausführlich über aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung zum Umgang mit dem neuen Leistungsausschluss in § 1 Abs. 4 AsylbLG, wonach in Deutschland bei Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staats und bei Möglichkeit der Ausreise in diesen Staat keinerlei soziale Leistungen gewährt werden. Wenig überraschend halten wohl alle angerufenen Sozialgerichte die Regelung für verfassungs- und europarechtswidrig und gewähren einstweiligen Rechtsschutz gegen ihre Anwendung.
Schreibe einen Kommentar