Sozialgerichte halten Dublin-Leistungsausschluss für rechtswidrig

Der Paritätische Gesamtverband und Pro Asyl berichten am 24. bzw. 26. Februar 2025 ausführlich über aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung zum Umgang mit dem neuen Leistungsausschluss in § 1 Abs. 4 AsylbLG, wonach in Deutschland bei Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staats und bei Möglichkeit der Ausreise in diesen Staat keinerlei soziale Leistungen gewährt werden. Wenig überraschend halten wohl alle angerufenen Sozialgerichte die Regelung für verfassungs- und europarechtswidrig und gewähren einstweiligen Rechtsschutz gegen ihre Anwendung.

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ISSN 2943-2871