Bei der Abschiebungsandrohung und der Bestimmung der Ausreisefrist (oder der Entscheidung darüber, eine solche nicht zu bestimmen) handelt es sich um mehrere Regelungen im Sinne des nationalen Verwaltungsverfahrensrechts, die jedoch aufgrund der Besonderheiten des Aufenthaltsrechts so miteinander verschränkt sind, dass… Weiterlesen..