Keine Foltergefahr nach tadschikischer Verbalnote

In Tadschikistan sind staatliche Repressionen gegen bestimmte Personen wegen ihrer politischen Überzeugung nicht selten, können eskaliert werden, sind die Haftbedingungen katastrophal und kommt Folter vor, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 3. Juni 2025 (Az. 12a L 836/25.A), allerdings hat sich die Situation in jüngerer Zeit verbessert und können verbleibende Restzweifel durch eine Verbalnote des Außenministeriums der Republik Tadschikistan ausgeräumt werden. In diplomatischen Zusicherungen sei unter bestimmten Voraussetzungen ein geeignetes Instrument zur Ausräumung der Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung selbst bei Staaten zu sehen, in denen systematisch gefoltert und misshandelt werde. In der Verbalnote werde hinreichend konkret zugesichert, dass der Antragsteller nicht gefoltert würde. Außerdem, so das Verwaltungsgericht, sei Folter auch nach tadschikischem Recht verboten.

Es ist inzwischen etwas unübersichtlich geworden mit den Entscheidungen nordrhein-westfälischer Verwaltungsgerichte in Tadschikistan-Verfahren, weil etwa das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im August 2024 und das Oberverwaltungsgericht Münster im Februar 2025 diplomatische Zusicherungen Tadschikistans noch für unzureichend gehalten hatten, um eine konkrete Gefährdung sicher auszuschließen. Inzwischen scheint man genauer hinzusehen, weil der Beschluss aktuelle Berichte des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamts für Verfassungsschutz zitiert, und scheint Tadschikistan nachgebessert zu haben, weil der Beschluss auf eine neue und einzelfallbezogene Verbalnote von April 2025 Bezug nimmt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871