Das Verwaltungsgericht Schleswig weist in seinem Beschluss vom 24. September 2024 (Az. 11 B 69/24) darauf hin, dass einem Ausländer, der ausreisepflichtig ist, dessen Abschiebung aber nicht betrieben wird, zwingend eine Duldung zu erteilen ist, weil das Aufenthaltsgesetz eine stillschweigende… Weiterlesen..