In einem Urteil vom 17. Februar 2024 (Az. 4557/24) hat das italienische Oberste Gericht die strafrechtliche Verurteilung eines Schiffskapitäns bestätigt, der Ende Juli 2018 101 Schutzsuchende im Mittelmeer aus Seenot gerettet und anschließend an die libysche Küstenwache übergeben hatte. Der Kapitän des Schiffs, der zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde, habe sich der Aussetzung minderjähriger oder handlungsunfähiger Personen in einer Gefahrensituation sowie der willkürlichen Ausschiffung und Aussetzung von Personen schuldig gemacht, so das Gericht, weil Libyen nicht den Ansprüchen eines sicheren Hafens genüge und die Übergabe von aus Seenot geretteten Personen aus diesem Grund stets gegen internationales Recht verstoße, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention.
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