Unzulässigkeitsentscheidung ist von Abschiebungsanordnung unabhängig

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz meint in seinem Beschluss vom 19. Januar 2023 (Az. 13 A 10716/22.OVG), dass ein Asylantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) AsylG auch dann als unzulässig abgelehnt werden darf, wenn eine Abschiebung des Schutzsuchenden zum Entscheidungszeitpunkt unmöglich und eine ergangene Abschiebungsanordnung deswegen aufgehoben worden ist. Zwar wolle die Dublin-III-Verordnung die Situation eines „refugee in orbit“ vermeiden, das in ihr vorgesehene strenge Fristenregime führe jedoch dazu, dass eine solche Situation im Ergebnis vermieden werde. Eine „redundante Absicherung“ der Vermeidung einer solchen Situation durch Entfall der Unzulässigkeitsentscheidung sei demgegenüber nicht vorgesehen und auch rechtlich nicht erforderlich.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871