Verletzung von Art. 3 EMRK durch Inhaftierung eines Kindes

Mit Urteil vom 31. März 2022 (Verf. 49775/20, N.B. u.a. gg. Frankreich) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die zweiwöchige Inhaftierung eines achtjährigen Kindes in einer Abschiebungshafteinrichtung in Frankreich gegen Art. 3 EMRK verstoßen habe. Das junge Alter des Kindes, die Haftbedingungen sowie die Dauer der Inhaftierung hätten dazu geführt, so der EGMR, dass die für eine Verletzung von Art. 3 EMRK geforderte Schweregrenze überschritten worden sei, obwohl das Kind von seinen Eltern begleitet wurde. Dabei sei auch das Verhalten der Eltern, die einen Abschiebungsversuch vereitelt hätten, unerheblich für die Beurteilung der Frage, ob die Schwelle für die Annahme einer Verletzung von Art. 3 EMRK in Bezug auf das minderjährige Kind überschritten worden sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871