Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 11. Oktober 2023 (Az. 1 C 35.22) veröffentlicht, in dem es um den Widerruf von Familienasyl und Familienflüchtlingsschutz infolge des Todes des Stammberechtigten geht und über das es bereits in einer Pressemitteilung vom 9. November 2023 berichtet hatte (siehe HRRF-Newsletter Nr. 121). In seinem Beschluss vom 4. Oktober 2023 (Az. 1 B 41.23) hat das Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München vom 3. Juli 2023 (Az. 15 B 23.30185) mangels grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen, in dem Verfahren ging es um die Gewährung subsidiären Schutzes an einen jemenitischen Staatsangehörigen.
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