Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 15. November 2023 (Az. 1 C 7.22) veröffentlicht, in dem es darum geht, dass drittstaatsangehörige Familienangehörige eines in Deutschland geborenen Kindes, das hier als Flüchtling anerkannt worden ist, keinen Anspruch auf Zuerkennung der abgeleiteten Flüchtlingseigenschaft nach § 26 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 AsylG haben (siehe bereits die Pressemitteilung des Gerichts vom 15. November 2023 sowie HRRF-Newsletter Nr. 121).
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