Verspätete Meldung an Bundesamt macht Dublin-Haft rechtswidrig

Meldet eine Behörde den Aufgriff eines unerlaubt eingereisten Ausländers wegen einer Namensgleichheit erst mit einer Verzögerung von zwölf Tagen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dann stellt das einen Verstoß gegen das in Haftsachen geltende Beschleunigungsverbot dar und macht die Haft rechtswidrig, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. XIII ZB 36/21). Dabei komme es nicht darauf an, dass die Fristen zur Stellung eines Wiederaufnahmegesuchs aus Art. 28 der Dublin-III-Verordnung gleichwohl gewahrt wurden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • Links zur GEAS-Reform

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871