Mit Beschluss vom 11. August 2021 (Az. OVG 3 L 133/20) hat das OVG Berlin-Brandenburg einen Aussetzungsbeschluss des VG Berlin aufgehoben, der in einem Verfahren auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug ergangen war. Das VG habe, so das OVG, mit der Aussetzung gegen die sich aus § 94 VwGO ergebenden Anforderungen verstoßen und die Aussetzung insbesondere nur unzureichend begründet.
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