Der Euopäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28. Oktober 2021 (Rs. C-462/20) entschieden, dass Art. 29 Qualifikations-Richtlinie 2011/95/EG den Ausschluss vom Bezug einer Rabattkarte verbiete, sofern es sich dabei um eine Sozialhilfeleistung handele, was das vorlegende Gericht prüfen müsse. Im entschiedenen Fall hatte die italienische Regierung eine „Familienkarte“ eingeführt, die zu Preisnachlässen bei teilnehmenden Händlern berechtigte, wobei Drittstaatsangehörige ausgenommen sein sollten. Der EuGH geht auf die unterschiedlichen Maßstäbe von Art. 29 Abs. 1 und 2 der Qualifikations-Richtlinie leider nicht ein.
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