Ein Ermittlungsrichter in Ceuta hat laut einem Pressebericht vom 17. Februar 2022 in zwei Urteilen angeordnet, dass eine Gruppe von 14 Minderjährigen, die im August aus Ceuta abgeschoben worden war, nach Spanien zurückgeführt werden müsse. Die Behandlung der Minderjährigen in Spanien und ihre Abschiebung nach Marokko seien rechtswidrig gewesen und auch nicht durch das Abkommen zwischen Spanien und Marokko aus dem Jahr 2007 über die Zusammenarbeit bei der Verhinderung der illegalen Auswanderung von unbegleiteten Minderjährigen abgedeckt gewesen. Es gehe nicht darum, so der Richter, dass „irgendwelche Verfahrensschritte ausgelassen wurden“, sondern „dass sie alle ausgelassen wurden“.
Schreibe einen Kommentar