Keine Dublin-Überstellung nach Litauen

Mit Beschluss vom 23. Februar 2022 (Az. 12 B 6475/21) hat das Verwaltungsgericht Hannover einem Eilantrag gegen eine Abschiebungsanordnung nach Litauen stattgegeben, weil ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Litauen seit dem Sommer 2021 systemische Schwachstellen aufwiesen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung begründen könnten. Litauen habe als Reaktion auf den von Belarus provozierten massiven Anstieg illegaler Grenzübertritte von Migranten aus Drittstaaten im Juli und August 2021 sein Asylsystem verschärft, der UNHCR habe außerdem mitgeteilt, dass die Mehrheit der Asylbewerber einschließlich vulnerabler Gruppen weiterhin in geschlossenen und stark überfüllten Einrichtungen ohne angemessenen Zugang zu grundlegender Versorgung untergebracht sei.

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ISSN 2943-2871