Medienberichten zufolge hat das Bundesinnenministerium eine Anfrage der Linksfraktion im Rahmen der (nicht-öffentlichen) Haushaltsberatungen des Bundestags zu den Kosten für Asylgerichtsverfahren dahingehend beantwortet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2021 wegen verloren gegangener Asylgerichtsverfahren fast 17 Millionen Euro zahlen musste. Im laufenden Jahr seien bis Ende April bereits 5,9 Millionen Euro Kosten angefallen. Es dürfte sich bei diesen Kosten um die Anwaltskosten der betroffenen Schutzsuchenden handeln, die die Bundesrepublik erfolgreichen Klägerinnen und Klägern erstatten muss. Im Regelfall, so die Medienberichte, entstünden dem BAMF Kosten in Höhe von 925,23 Euro pro in erster Instanz verlorener Klage.
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