Mit Beschluss vom 26. April 2022 (Az. 2 BvR 1432/21) hat das Bundesverfassungsgericht in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren einen Gegenstandswert von 10.000 Euro festgesetzt und zur Rechtfertigung der Überschreitung des Mindestgegenstandswerts von 5.000 Euro ausgeführt, dass das Verfahren in Zusammenhang mit der drohenden Abschiebung des Beschwerdeführers stand, die ihn für ungewisse Dauer von seinen Kindern getrennt und eine erhebliche Grundrechtsverletzung bedeutet hätte. Das Verfahren hätte außerdem einen erhöhten Grad an Komplexität aufgewiesen und habe über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, da es dem Gericht Anlass gegeben habe, die Maßstäbe zu spezifizieren, nach denen die Trennung eines Elternteils von seinen Kindern zur Durchführung eines Visumverfahrens verfassungsrechtlich zulässig sei.
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