Erneut hat ein Gericht in Polen entschieden, dass ein Pushback von Schutzsuchenden an der polnisch-belarussischen Grenze rechtswidrig war. Einem Bericht zufolge hat das Bezirksverwaltungsgericht in Warschau mit Urteilen vom 27. April 2022 Entscheidungen des polnischen Grenzschutzes aufgehoben, mit denen zwei im polnisch-weißrussischen Grenzgebiet festgehaltene Ausländer im November 2021 aufgefordert wurden, das Hoheitsgebiet der Republik Polen zu verlassen, weil sie die polnisch-weißrussische Grenze an einem nicht dafür vorgesehenen Ort überschritten hatten. Das Gericht hielt fest, dass Polen verpflichtet sei, den Grundsatz der Nichtzurückweisung gegenüber allen Ausländern zu beachten, und dass nach internationalem und EU-Recht die tatsächliche Ausweisung durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs ausgesetzt werden müsse, wobei diesbezügliche Unzulänglichkeiten im polnischen Rechtssystem die Grundrechte von Ausländern verletzen könnten.
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