Keine Dublin-Überstellungen syrischer Schutzsuchender aus den Niederlanden nach Dänemark

In zwei Entscheidungen vom 6. Juli 2022 (Az. 202106573/1 und 202105784/1) hat der niederländische Staatsrat (Raad van State) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Dublin-Überstellungen aus den Niederlanden stattfinden dürfen, und dass diese Voraussetzungen für syrische Schutzsuchende derzeit nicht erfüllt seien, wenn es um Überstellungen nach Dänemark gehe. Danach sei eine Dublin-Überstellung besonders begründungsbedürftig, wenn sich die Schutzpolitik in einem anderen Dublin-Mitgliedstaat „offenkundig und grundlegend“ von der Schutzpolitik der Niederlande unterscheide, so dass von vornherein feststehe, dass der Betroffene in den Niederlanden grundsätzlich internationalen Schutz erhalte, während er in dem anderen Mitgliedstaat keinen solchen Schutz erhalte. Das höchste nationale Asylgericht des anderen Mitgliedstaates dürfe die dort geltende Schutzpolitik außerdem nicht ablehnen. Im Fall einer Dublin-Überstellung syrischer Schutzsuchender nach Dänemark führten diese Maßstäbe dazu, so der Staatsrat, dass die niederländische Behörden näher begründen müssten, dass die dänischen Behörden ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen würden: Dänische Behörden und Gerichte würden die syrische Hauptstadt Damaskus als sicheres Gebiet betrachten, während Syrer in den Niederlanden im Prinzip weiterhin internationalen Schutz genießen würden.

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ISSN 2943-2871