Das Bundessozialgericht äußert in seinem Terminsbericht vom 11. August 2022 (Az. B 8/7 AY 1/21 R) „ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel“ an den Regelungen über die leistungsrechtliche Zwangsverpartnerung alleinstehender erwachsener Personen bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft, hat den Beteiligten in dem verhandelten Verfahren jedoch einen Vergleich vorgeschlagen. Das ist aus Sicht des Gerichts zwar praktisch, weil es damit eine etwaige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vermeiden kann, trägt aber auch nicht gerade zur Klärung der Rechtslage bei. Immerhin ist beim Bundesverfassungsgericht noch die Vorlage des Sozialgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 13. April 2021, Az. S 17 AY 21/20) anhängig, so dass die Frage früher oder später geklärt werden wird.
Schreibe einen Kommentar