Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 31. Oktober 2022 eine vorläufige Maßnahme gegen Belgien erlassen, die den Staat dazu verpflichtet, einem sich in Belgien aufhaltenden Schutzsuchenden Unterbringung und Verpflegung zu gewähren, und über die er in einer Pressemitteilung berichtet. Der Schutzsuchende hatte bereits im Juli 2022 eine Anordnung eines belgischen Gerichts erwirkt, die den belgischen Staat zur Gewährung von Unterbringung und Verpflegung verpflichtet, die zuständigen Behörden hatten diese Anordnung aber bislang ignoriert.
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