Keine grundsätzliche Bedeutung bei abweichender Tatsachenbewertung

Wenn zwei Obergerichte verfolgungsrelevante Tatsachen unterschiedlich bewerten, führt dies noch nicht zur grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG, meint das Oberverwaltungsgericht Bautzen in seinem Beschluss vom 23. November 2022 (Az. 5 A 366/22.A). Im konkreten Verfahren ging es um die Frage, ob syrischen Wehrpflichtigen, die Syrien ohne Genehmigung verlassen haben, bei einer Rückkehr flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung drohen könne, was das OVG Bremen in seinem Urteil vom 23. März 2022 (Az. 1 LB 484/21) bejaht hatte, das OVG Bautzen aber anders sieht. Das Urteil des OVG Bremen sei Ausdruck dessen, so das OVG Bautzen, dass die asylrechtliche Rechtsprechung der Obergerichte hier bei einer nicht völlig eindeutigen, in Teilen ambivalenten Auskunftslage auch nach allseits umfassender Prüfung zu divergierenden Ergebnissen bezüglich Tatsachenfragen geführt habe. Eine solche Divergenz allein begründe keine Anhaltspunkte für einen sich stets neu begründenden tatsächlichen Klärungsbedarf, wenn eine umfassende Prüfung des Obergerichts bereits erfolgt sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Dublin und die Drittstaaten

    Zuletzt aktualisiert am

    Im großen HRRF-Jahresrückblick 2025 hatte ich kurz vor Weihnachten 2025 behauptet, dass Griechenland die Türkei seit März 2025 nicht mehr als sicheren Drittstaat für Schutzsuchende aus bestimmten Herkunftsstaaten betrachten würde. Ich wurde darauf hingewiesen, dass das so nicht stimme, weil…

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Zuletzt aktualisiert am

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Zuletzt aktualisiert am

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

ISSN 2943-2871